FachTaG Consult


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Ihr Partner in Sachen funktionale Anlagensicherheit

Beratung & Dienstleistungen aus dem Haus der FachTaG Akademie GmbH


Telefon:                0173 6014630

E-Mail:                   info@fachtagconsult.de

Bewertung der Anlagensicherheit

Wir beraten Sie zu allen Fragen der funktionalen Sicherheit und unterstützen Sie beim geforderten

Eignungsnachweis für SIL Schutzkreise mit einer Nachweisberechnung gem. DIN EN 61508 /61511

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Schulungen und Seminare

Die passenden Schulungen zu den aufgeführten und zu weiteren Praxisthemen finden Sie hier

Risikobeurteilung / HAZOP

Für  den sicheren Betrieb, nach Stand der Technik, sind grundsätzlich Gefahren- und Risikobeurteilungen durchzuführen, insbesondere vor Neubau- und Umbaumaßnahmen.

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FachTaG Consult Beratung und Dienstleistungen zur funktionalen Anlagensicherheit


Wofür wir stehen...


Die Anlagensicherheit von verfahrenstechnischen Anlagen steht im Blickpunkt unseres Handelns.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriftenwerke erfordert von Anlagenbetreibern und Herstellern eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema funktionale Anlagensicherheit. Der Stand der Technik ändert sich fortlaufend,
Gesetze, Normen und Regelwerke werden regelmäßig aktualisiert.

Weil Sicherheit kein Zufallsprodukt sein darf…


Die
FachTaG Consult als Dienstleister für Energieerzeugungs-, Industrie- und Prozessanlagen, besitzt ein umfangreiches Know-how bei der Einhaltung und Umsetzung von sicherheitstechnischen Vorschriften für die Realisierung von Modernisierungs-, Neubau- und Retrofitmaßnahmen. Wir erbringen dabei u. a. folgende Leistungen:



  • Beratungen zur Anlagensicherheit
  • Risikobeurteilung /HAZOP
  • SIL Funktionale Sicherheit
  • Spezifikation von SIL Sicherheitseinrichtungen
  • Bewertung von SIL Sicherheitseinrichtungen mittels Nachweisberechnung
  • Prüfung, Aktualisierung und Ergänzungen von bestehender Sicherheitsdokumentation
  • CE Kennzeichnung / EU Konformitätserklärung





Risikobeurteilung und SIL - Nachweisberechnung
für Schutzkreise


Kontakt

Tel:   01736014630

Mail: info@fachtagconsult.de

Unsere Serviceleistungen zur funktionalen Anlagensicherheit im Überblick

Beratung zur Anlagensicherheit

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriftenwerke erfordern vom Anlagenbetreiber eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema funktionale Anlagensicherheit. Der Stand der Technik ändert sich fortlaufend, Gesetze, Normen und Regelwerke werden regelmäßig aktualisiert.


Insbesondere die Themen Bestandsschutz, Umbau von Anlagen / Änderung bzw. wesentliche Änderungen von Anlagen und Maschinen, Risikobeurteilungen, Prüfintervalle und Prüfanweisungen, CE-Kennzeichnung, Auslegung von Sicherheitseinrichtungen und die Eignung von eingesetzten Komponenten in Schutzkreisen erfordern vom Betreiber eine große fachliche Expertise.

Letztendlich muss der sichere Betrieb von Anlagen durch den Betreiber gewährleistet werden, vor allem nach Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Dementsprechend hoch müssen die Maßstäbe an einer regel- und normenkonformen Ausführung gestellt werden.


Wir unterstützen Sie mit…

  • Beratungen zu den gesetzlichen- und normativen Rahmenbedingungen
  • Beratung und  Durchführung von Risikobeurteilungen
  • Beratung und Dienstleistungen zur funktionalen Sicherheit
  • Beratung und Dienstleistungen zur CE Kennzeichnung

Risikobeurteilung /HAZOP

Gefahrenpotentiale, die von verfahrenstechnischen Anlagen ausgehen, müssen erkannt und bewertet werden. Übereinstimmend wird in den gesetzlichen und normativen Regelwerken die Durchführung von Gefahren- und Risikobeurteilungen vor bzw. während der Entwurfsphase eines Projekts gefordert. Für die sicherheitstechnische Bewertung einer Anlage können unterschiedliche Methoden angewandt werden.

Für EMSR-Schutzeinrichtungen bietet sich die Methode Risikograph / HAZOP an. Bei diesem Verfahren werden die Gefahrenpotentiale, die von Prozessanlagen, Anlagenteilen oder Maschinen ausgehen, identifiziert, anhand der Parameter Schadensausmaß, Gefahrenabwendung, Aufenthaltsdauer und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und einem Sicherheitsintegritätslevel (SIL)1-4 zugeordnet.


Wir unterstützen Sie mit …

  • Beratungen und Durchführung von Risikobeurteilungen
  • Moderation von Risikobeurteilungen mit SIL-Klassifizierung
  •  Recherche zu den normativen Anforderungen

    

SIL Funktionale Sicherheit

In Europa ist die DIN EN 61508 für die Anlagensicherheit zu einer der wichtigsten Sicherheitsnormen mit weltweiter Beachtung geworden. Elektrische, elektronische oder programmierbare elektronische Systeme (Komponenten), die für die Ausführung von sicherheitstechnischen Funktionen eingesetzt werden, müssen erhöhten Anforderungen in Bezug auf ihre Fehlersicherheit entsprechen und werden anhand eines so genannten Sicherheitsintegritätslevels (SIL) 1-4 klassifiziert.

Ein Sicherheitssystem besteht in der Regel aus mehreren zusammenwirkenden Komponenten (z. B. Sensor, Logikeinheit, Aktor) und hat die Aufgabe, das mögliche Risiko einer Anlage oder Maschine so weit zu reduzieren, bis ein tolerierbares Restrisiko erreicht wird. Mit steigender Sicherheitseinstufung SIL 1-4 erfolgt jeweils eine Risikoreduzierung um den Faktor 10.

Die DIN EN 61508 ist die Basisnorm für weitere wichtige Sicherheitsnormen, wie z. B. die DIN EN 61511 „Funktionale Sicherheit sicherheitstechnischer Systeme für die Prozessindustrie“ bzw. VDI/VDE 2180 oder die DIN EN 50156 „Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen“, sowie die DIN EN 62061 „Funktionale Sicherheit von Maschinen“ usw.


Wir unterstützen Sie mit…

  • Moderation von Risikobeurteilungen mit SIL-Klassifizierung
  • Umsetzung der funktionalen Sicherheit SIL gemäß DIN EN 61508 /61511/ 50156/ VDE/VDI2180 usw.
  • Spezifikation von SIL Sicherheitseinrichtungen
  • Bewertung von SIL Sicherheitseinrichtungen mittels Nachweisberechnung
  • Erstellung von SIL Dokumentation / Prüfanweisungen
  • Einführung eines Managementsystems „Functional Safety Management System“
  • Prüfung, Aktualisierung und Ergänzungen von bestehender Sicherheitsdokumentation

CE Kennzeichnung / EU Konformitätserklärung

Die Herstellerpflichten zur CE Kennzeichnung, sind im europäischen Recht (EU Richtlinien) verankert und in nationales Recht (ProdSG) umgesetzt worden. Hersteller von Produkten (Anlagen, Maschinen , Geräte) müssen diese, sofern sie einer EU Richtlinie unterliegen, mit einer CE Kennzeichnung versehen. Hierzu ist ein entsprechendes EU Konformitätsverfahren anzuwenden.

 Auch Betreiber von Bestandsanlagen können diesen Herstellerpflichten zur CE Kennzeichnung unterliegen, wenn Anlagen / Maschinen bei einem Umbau oder einer Modernisierungsmaßnahme (wesentlich) verändert werden.


Wir unterstützen Sie mit…

  • Beratungen zum Thema CE Kennzeichnung / EU Konformitätsverfahren
  • Bewertungen einer wesentlichen / nicht wesentlichen Änderung an Anlagen / Maschinen
  • Beratungen zu den gesetzlichen- und normativen Rahmenbedingungen

Aus der Praxis, für die Praxis...FachTaG Consult

 



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